Pellenger (Säule der Schande) in Szentendre

Pellenger (Säule der Schande) in Szentendre

Sonstige - andere

Die Schandsäule in Senj steht in der ehemaligen Molnár-Albert-Straße und wurde 1552 erbaut. Gemeint ist eine Steinsäule, an die Verurteilte gefesselt wurden. Der Pranger war ein Strafinstrument der Feudalzeit, mit dem Verurteilte beschämt, bestraft und entehrt wurden. Er wurde in den deutschsprachigen Gebieten Österreichs seit dem 13. Jahrhundert und seit dem Codex Karls V. von 1532 verwendet. Verschiedene Strafbehörden nutzten ihn. Nach 1786 war seine Verwendung nur noch zur Bestrafung von Diebstahl zulässig. Seine gebräuchlichen lokalen Bezeichnungen waren: Schandsäule, Schandstein, Bitófa, Cégér, Pelengér, Pilinger, Pillinger, Perrengér, Pölöngér. Der Pranger galt auch als Symbol der Strafgewalt und war vom 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts fester Bestandteil des Stadtbildes. Er stand auf dem Marktplatz, vor dem Gemeindehaus oder neben der Mühle. – Es handelte sich um eine einfache Säule oder Steinkonstruktion, an die der Verurteilte für eine bestimmte Zeit gefesselt und so dem Spott der Öffentlichkeit ausgesetzt wurde. Alternativ wurde er am Pranger vom Henker oder mit der Peitsche geschlagen. – Die Prangerstrafe konnte eine Haupt- oder Nebenstrafe sein. Ihr Zweck war es, die Öffentlichkeit auf den Verurteilten aufmerksam zu machen und ihn gleichzeitig zu beschämen. Die Folge der Prangerstrafe war der Verlust der bürgerlichen Ehre. Der Verurteilte wurde entrechtet und war kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft mehr, beispielsweise konnte er keiner Zunft mehr angehören. Als zusätzliche Strafe galt es, wenn neben dem Pranger auch körperliche Züchtigung oder Verstümmelung vollzogen wurde, z. B. Auspeitschung oder das Abschneiden eines Ohrs. – Die am Pranger stehende Person wurde üblicherweise nach lokalem Brauch „geschmückt“. So wurde beispielsweise 1821 in Ráckevé ein Raufbold und Trunkenbold verurteilt, nach dem Sonntagsgottesdienst am Pranger zu stehen. Neben ihm wurden ein Messer, ein durchbohrter Hut und das blutige Hemd des Opfers platziert. Die „Schmückung“ hatte vielerorts auch eine symbolische Bedeutung. So wurde einer liederlichen Frau ein Strohkranz aufgesetzt, eine Hühnerfeder auf den Kopf gesteckt und ein Besen in den Arm gegeben, mit dem sie aus der Stadt gefegt wurde (Pranger, Verbannung). Manchmal wurde der Verurteilten ein Schwert in die Hand gelegt, was symbolisierte, dass sie den Tod verdiente und ihr Leben nicht aus reiner Barmherzigkeit genommen wurde. Es kam vor, dass das gefallene Mädchen in einem gelben Kleid mit einer gelben Kerze in der Hand am Pranger stehen musste. Vielerorts musste der Verurteilte zudem gelegentlich laut aussprechen, warum er am Pranger stehen musste. – Unter Joseph II. musste der Pranger entfernt werden, doch nach seinem Tod wurde er vielerorts zusammen mit anderen erniedrigenden Strafen wieder eingesetzt. Die verbliebenen Pranger wurden später aus Gründen der Stadtverschönerung und der Verkehrssicherheit abgebaut. Nur wenige Exemplare sind erhalten geblieben.

Inventarnummer:

2564

Sammlung:

Werte-Repository

Gemeinde:

Szenc   (Molnár Albert utca (Fő tér, ma Május 1 tér) - Mierové námestie)